Früher war ein Schwarzes Brett eine feine Sache. Jeder konnte dort einen Zettel anpinnen. Wohnung gesucht, Fahrrad zu verkaufen, Katze entlaufen. Hing dort ein betrügerisches Angebot, war der Besitzer des Bretts, also der Supermarkt oder der Sportverein, nicht automatisch dafür verantwortlich. Schließlich hatte er den Zettel weder geschrieben noch aufgehängt. So ähnlich argumentieren seit Jahren auch Betreiber sozialer Netzwerke. »Wir stellen nur die Plattform bereit. Was andere darauf veröffentlichen, können wir doch nicht alles kontrollieren.«
Dumm nur, wenn das Schwarze Brett plötzlich anfängt, selbstständig Zettel auszusuchen, sie bestimmten Menschen direkt vor die Nase zu halten und dafür auch noch Geld kassiert. Genau darum ging es Mitte September vor dem Landgericht Frankfurt. Das Finanzportal Finanzfluss und sein Mitgründer Thomas Kehl hatten Meta verklagt. Betrüger hatten auf Metas Plattformen Facebook und Instagram mit Kehls Gesicht und dem Namen Finanzfluss für dubiose Geldanlagen geworben. Die meisten Leserinnen und Leser dürften diese »Werbungen« schon mal gesehen haben. Nicht nur mit Thomas Kehl, sondern auch mit Günther Jauch, Barbara Schöneberger oder anderen. Die Promis behaupten darin, angeblich die ultimative Geldanlage gefunden zu haben. Das ist natürlich Quatsch. Bei diesen Angeboten verdienen sich lediglich die Anbieter eine goldene Nase, die Anleger verlieren. Und die Promis sagten das auch nie. Die Videos sind alle mit Deepfake-Technologie gefälscht.
Laut Kehl wurden über 1.000 solcher Fake-Anzeigen gemeldet und mehr als 300 betrügerische Accounts identifiziert. Trotzdem tauchten immer neue auf. Ein digitales Katz-und-Maus-Spiel, bei dem die Maus offenbar ein Werbebudget hatte und Meta für das Ausspielen bezahlte. Nun entschied das Gericht am 16. September: Meta haftet für die beanstandete Fake-Werbung. Und zwar, weil Meta eben nicht nur das Schwarze Brett bereitstellt. Der Konzern entscheidet mithilfe seiner Algorithmen, wem welche Anzeige wann und an welcher Stelle gezeigt wird. Meta verbreitet die Werbung also aktiv und kann sich nach Auffassung des Gerichts deshalb nicht einfach auf die Haftungsprivilegien für passive Plattformbetreiber berufen. Endlich! Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Facebook und Instagram zeigen uns längst nicht mehr einfach nur das, was unsere Freunde veröffentlichen. Das ist der eigentliche Knackpunkt. Algorithmen entscheiden, was wir sehen sollen. Sie kennen unsere Interessen, werten unser Verhalten aus und wählen passende Inhalte aus. Wer sich für Geldanlagen interessiert, bekommt eben Werbung für Geldanlagen.
Natürlich hat die Sache auch eine andere Seite. Würde Meta für jeden Blödsinn haften, den irgendein Nutzer veröffentlicht, müsste der Konzern vermutlich mehr Anwälte als Programmierer beschäftigen. Und niemand möchte, dass Facebook vorsichtshalber jeden Beitrag löscht, in dem das Wort »Geld« vorkommt. Meta muss aber künftig entsprechende Fake-Werbung unterbinden und Auskunft darüber geben, welche Einnahmen damit erzielt wurden. Das dürfte besonders interessant werden. Schließlich kassiert bei einer betrügerischen Werbeanzeige nicht nur der Betrüger. Auch die Plattform verdient an deren Verbreitung. Und damit bekommt der Begriff »soziales Netzwerk« eine völlig neue Bedeutung: Meta verbindet nicht nur Menschen miteinander – sondern offenbar auch Betrüger mit ihren Opfern. Gegen Bezahlung.
