In seinem Blog wbs.legal hat der bekannte Internetjurist Christian Solmecke Anfang November einen spannenden Beitrag veröffentlicht. Wer Christian Solmecke nicht kennt … er ist bekannt aus Funk und Fernsehen. Auch bei YouTube, TikTok und so weiter ist er sehr bekannt.
In dem genannten Blog-Beitrag des bekannten Juristen geht es um ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg, welches ein früheres, erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Hamburg einkassiert hat. Es ging um eine Produktwerbung, bei der ein Unternehmen ein Produkt beworben hatte mit dem Hinweis: „Bekannt aus: Die Welt, ONLINE FOCUS, Frankfurter Allgemeine, N24, Der Tagesspiegel“.
Ein Wettbewerbsverband hielt dies ohne konkrete Angaben oder Verlinkung auf die entsprechenden Beiträge für unlauteren Wettbewerb. Schließlich sei nicht ersichtlich, wie alt die Berichterstattung ist, also ob sie noch aktuell sei. Zudem sei auch nicht klar, worum es in dem Artikel überhaupt ging – also ob das beworbene Produkt lediglich neutral erwähnt wurde oder aufgrund eines objektiven Tests gegen ähnliche Produkte besonders gut abgeschnitten habe.
Während das LG Hamburg uns Lesern noch zutraute, zu erkennen, dass die plumpe Auflistung der Medien lediglich eine neutrale Erwähnung sein könne, sah das OLG das anders. Es hält eine Verlinkung oder Auflistung der Beiträge für geboten, damit wir uns ein umfassendes Bild machen können. Zudem … da die genannten Medien wie Die Welt oder die Frankfurter Allgemeine eine gewisse Leuchtturmwirkung haben, in dessen Licht sich das Produkt sonne, sei es umso wichtiger, zu beweisen, dass die genannten Publikationen einen auch wirklich wohlwollend erwähnten. Die Angabe der Fundstellen sei daher „neben der Werbung von erheblichem Gewicht für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers“ zitiert der auch aus dem TV bekannte Jurist das Gericht.
Was das OLG zudem erkannt hat, ist die Tatsache, dass dieses Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist. Es hat daher die Revision zugelassen. Das Urteil könnte sich also nochmal drehen. Mir ist das allerdings zu heiß. Daher komme ich den Vorgaben erst einmal nach.
Den bekannten Juristen Solmecke – und das können Sie gerne über die RTL+ Mediathek nachprüfen – kennen Sie aus dem TV unter anderem von stern TV. Das kann ich persönlich bestätigen, ich saß da sogar mal neben ihm. Sein YouTube-Kanal hat 974.000 Abonnenten. Auch das können Sie gerne selbst nachprüfen. Gehen Sie einfach auf die Webseite youtube.com. Sie finden ihn zudem auf TikTok und auf Twitter (heißt jetzt X) mit über 50.000 Followern. Solmecke ist weiterhin ein bekannter Autor. Er hat unter anderem bei dem Buch „WTF?! So tickt das Netz“ mitgeschrieben – das habe ich selbst überprüft. Sie können Sie mir da echt vertrauen! Sie kennen mich doch. Ich bin Ihnen doch bekannt, oder? Von hier!
..das müssen wohl unbekannte Juristen sein..
„Den bekannten Juristen Solmecke – und das können Sie gerne über die RTL+ Mediathek nachprüfen – kennen Sie aus dem TV unter anderem von stern TV.“
Das lässt sich da leider nicht prüfen, außer er wäre letzten Mittwoch dort gewesen, denn die Sendungen sind nur eine Woche abrufbar.