Druck auf 3D-Drucker-Hersteller

Wenn Sie einen 3D-Drucker besitzen, kennen Sie dieses Gefühl: Man sitzt davor wie früher vor der Carrera-Bahn oder dem Chemiebaukasten und denkt sich: »Ich bin Gott. Nur mit Filament.« Dieses Gerät verwandelt Erwachsene innerhalb von Sekunden wieder in Achtjährige. Da fehlt ein kleiner Haken zwischen Küchenschrank und Spülmaschine? Zack, drucken. Der Aufsatz des Handstaubsaugers ist gebrochen? Zack, drucken. Man braucht dringend einen Darth-Vader-Flaschenöffner? Zack, drucken. Der 3D-Drucker ist die moderne Version des Satzes »Das kann ich selber bauen.«

Leider gilt das aber nicht nur für Handtuchhalter und nerdige Staubfänger, sondern auch für Waffen. Und genau da bekommt der Gesetzgeber Schnappatmung. In Kalifornien will man deshalb künftig 3D-Drucker verpflichten, gedruckte Schusswaffen zu erkennen und den Druck zu verhindern. Das klingt zunächst nach einer brillanten Idee. So ähnlich machen es Farbdrucker ja schon seit Jahren mit Geldscheinen. Wer versucht, einen Hunderter zu kopieren, erlebt ungefähr dieselbe Freude wie ein Windows-User beim Hinweis »Es ist ein unbekannter Fehler aufgetreten«.

Das Problem ist nur: Ein 3D-Drucker ist im Grunde genommen dumm wie ein Toaster. Er weiß nicht, was er druckt. Das Gerät fährt lediglich stur Koordinaten ab und quetscht geschmolzenes Plastik irgendwo hin. Für den Drucker ist ein Revolverlauf erstmal nur ein Rohr. Und ein Rohr ist im Haushalt nun wirklich keine Seltenheit. Sonst müssten Baumärkte längst unter Terrorverdacht stehen. Damit der Drucker überhaupt etwas herstellen kann, erzeugt eine sogenannte Slicer-Software aus dem Modell eine Datei voller kryptischer Bewegungsbefehle. Das klingt hochkomplex, ist letztlich aber nur »fahr hierhin, leg Plastik ab, fahr weiter«. Der Drucker denkt dabei nicht mit. Er hat keine Ahnung, ob daraus ein Spielzeugdrache, ein Ersatzteil oder eine Tötungsmaschine entsteht.

Die Konsequenz der neuen Regeln könnte deshalb grotesk werden. Entweder druckt man künftig nur noch staatlich geprüfte Vorlagen – was dem kreativen Geist der Maker-Szene ungefähr so gut bekommt wie ein Faxgerät einem TikTok-Influencer. Oder irgendeine KI versucht live zu erraten, ob das Objekt gefährlich aussieht. Viel Spaß also, wenn der Drucker plötzlich den Handstaubsauger-Aufsatz verweigert, weil dessen Rohrdurchmesser »waffenähnliche Eigenschaften« besitzt.

Das eigentlich Absurde daran: Mord ist doch bereits verboten. Und zwar ziemlich umfassend. Es ist egal, ob ich dazu ein Messer, meine Hände, eine Schusswaffe oder eine Düse des Handstaubsaugers aus meinem 3D-Drucker nutze. Der Gesetzgeber tut aber gerade so, als wäre die eigentliche Gefahr nicht der Mensch mit krimineller Energie, sondern der Plastikdrucker im Hobbykeller neben der Modelleisenbahn.

Am Ende sitzt also bald irgendwo ein frustrierter Bastler vor seinem sauteuren 3D-Drucker und kann damit nichts anfangen, weil dieser keine Ersatzdüse für den Handstaubsauger mehr herstellen will. Während anderswo findige Bastler im Baumarkt Heizungsrohre kaufen, um daraus mit Rundfeilen Gewehrläufe herzustellen.

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