Vatertag gibt’s nicht für Alle

Am kommenden Donnerstag (25. Mai 2017) ist wieder einmal Vatertag … und einer weiß von nichts.

VatertagDas Amtsgericht in München verhindert nämlich, dass ein Vater Vatertag feiern kann. Aus Datenschutzgründen! Es ist davon auszugehen, dass der Mann noch gar nicht weiß, dass er seit sechs Jahren Papa ist – sein Sohn Joel hätte es ihm aber wohl gerne mitgeteilt, so Joels Mutter. Sie selbst will jedoch nicht die Unterhaltung des Vaters am kommenden Donnerstag fördern, sondern den Unterhalt des Kindes.

Joel wurde in einem Hotel in Halle gezeugt (nicht Hotel-Halle, das klingt nur ähnlich!). Die Mutter hatte sich dort nämlich Anfang Juni 2010 mit dem vermeintlichen Vater eingemietet und offenbar kam man sich in den drei Nächten mindestens einmal so Nahe, dass die Frau schwanger wurde. Im März 2011 brachte sie dann den kleinen Joel zur Welt. Der Vater weiß bis heute nichts von dem Kind, denn Joel ist das Ergebnis eines klassischen Three-nights-stands.

Da zum Zeugen eines Kindes ja bekanntlich immer zwei Parteien gehören, hat der Gesetzgeber auch beiden Rechte und Pflichten aufgeschrieben. Dazu gehört, dass ein Vater Unterhalt zahlen muss. Doch diese Pflicht, kann die Mutter vom Vater nicht einfordern, da sie so gut wie gar nichts über ihn weiß. Außer: das Datum des Hotelaufenthalts (04.06.-07.06.2010), das Stockwerk des Zimmers (2. OG) und den Vornamen des Mannes (Michael).

In Zeiten von Datenbanken wäre es für das Hotel ein Klacks gewesen, der Frau den Namen und die beim Check-In angegebene Wohnadresse des Mannes mitzuteilen. Drei, vier Klicks und das Thema wäre erledigt gewesen. Wenn da nicht jemand mitgedacht hätte und sich fragte: Darf ich das eigentlich? Das Hotel weigerte sich daher, die Informationen preiszugeben. Es entschied für sich, die Daten sind: Geheim. Das wiederum fand die Frau: Gemein.

Sie klagte daher auf Herausgabe von Namen und Adresse – und verlor den Prozess. Das Gericht bewertete (unter anderem) das Recht auf informelle Selbstbestimmung des Mannes höher als den Unterhaltsanspruch der Frau. Sie konnte nicht einmal beweisen, dass Michael der richtige Name ihrer Liebschaft ist (wie sollte sie das auch tun, frage ich mich allerdings), so dass die Angaben keine definitive Eingrenzung auf eine Person zuließen. Ein weiterer Aspekt war laut Gericht, dass die Gefahr bestand, dass die Daten eines anderen Michaels herausgeben werden, denn die Datenbankabfrage des Hotels hatte im besagten Zeitraum gleich vier Michaels zu Tage gefördert – und weitere Angaben zu „ihrem Michael“ konnte die Frau nicht machen.

SQL> SELECT COUNT(VORNAME) FROM CUSTOMERS WHERE VORNAME = `Michael` 
AND CHECKIN = `2010-06-04` AND CHECKOUT = `2010-06-07`;

RECORD COUNT: 4

SQL> _

Die ganze Posse lehrt uns zwei Dinge.

  1. Vornamen die auch als Sammelbegriff dienen – wie Michael oder Christian – sind für Männer hilfreicher zur Vermeidung von Zahlungsverpflichtungen als z.B. Quirin-Justus.
  2. Auch ein Kondom hätte davor geschützt. Der Datenschutz tut das aber auch. Wer hätte das gedacht

Bilnachweis: Bierkübel: karepa // Frau mit Datenbankmodell: alphasprit // beide via Fotolia

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