Die VG Wort setzte Google unter Druck, keine Urheberrechtsverletzung mehr zu begehen. Dummerweise macht Google das jetzt auch! So ein Mist!
Manchen Menschen kann man es einfach nicht recht machen. „Schatz, du bist jeden Morgen so in deine Zeitung vertieft – sprich doch lieber mit mir.“ Und wenn man das dann macht, dann heißt’s, dass es unerträglich ist, morgens um halb sieben über Smartphones und den Unterschied zwischen Android 4.2 und Android 4.4 zu reden. „Nimm doch lieber die Zeitung und lass mich in Ruhe.“ Ja, was denn jetzt?
Ganz ähnlich verhält sich die VG Wort, die Verwertungsgesellschaft vieler Verlage. Sie verwaltet deren Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten. Die VG Wort kämpft nun schon seit Monaten gegen Google, weil die in ihren Suchmaschinen-Ergebnissen Inhalte anzeigen, die eigentlich von den Verlagen kommen: aktuelle Nachrichten zum Beispiel.
Und das Gemeine daran ist, Google hat nicht mal nachgefragt! Die VG Wort möchte dafür sorgen, dass Google für das Anzeigen dieser Inhalte nach dem Leistungsschutzrecht Geld bezahlt. Ansonsten, so die Verwertungsgesellschaft, soll Google gefälligst damit aufhören, diese Inhalte anzuzeigen.
Dieser Streit geht nun schon über Monate und Anfang Oktober ist etwas passiert, mit dem niemand gerechnet hat. Die VG Wort hat es geschafft! Ja, Google knickt ein und zeigt ab sofort in den Suchergebnissen keine Inhalte mehr von Verlagen an, die von der VG Wort vertreten werden. Es wird lediglich – und das ist erlaubt – die Überschrift und ein Link aufgelistet. Wenn Sie aber jetzt glauben, dass bei der VG Wort die Sektkorken knallen, dann haben Sie sich getäuscht. Die beschweren sich jetzt, weil Google nun die von ihnen vertretenen Verlage stark benachteiligt.
Denn: Sie erscheinen in den Suchergebnissen nicht mehr so ansprechend wie die anderen, und stehen damit schlechter da, als die Verlage, die sich nicht von der VG Wort vertreten lassen und von denen Google weiterhin – wenn auch nicht ganz legal – neben Überschriften eben auch Inhalte anzeigt. Und so landen jetzt all die suchenden Leser auf Seiten dieser Verlage, bescheren denen Umsätze und neue Abos – und das ist gemein, sagt die VG Wort. Sie ist damit fast so widersprüchlich wie die Tatsache, dass in Deutschland die Flucht aus dem Gefängnis gar nicht strafbar ist. Und wenn es dann aber einer macht, ist’s irgendwie auch nicht recht. Ja, was denn jetzt?