… weil er gegen Gesetze verstößt. Das ist Beatrix von Storch passiert, als Sie ernsthaft über „muslimische (…) gruppenvergewaltigende Männerhorden“ schrieb und es ist ebenfalls dem Satire-Magazin Titanic passiert, als es satirisch über „muslimische (…) gruppenvergewaltigende Männerhorden“ schrieb.
Facebook, Twitter und Co. löschen aber wohl nicht, weil sie glauben, dass es gegen deutsche Gesetzte verstößt, wenn einer mit dem Ausdruck „muslimische (…) gruppenvergewaltigende Männerhorden“ Alle über einen Kamm schert. Nein, Facebook, Twitter und Co. machen das, weil sie Angst haben, dass sie sonst Strafe bezahlen müssen.
Grund ist das NetzDG, das Netzdurchsetzungsgesetz. Es verlangt, dass soziale Netzwerke rechtwidrige Inhalte binnen 24 Stunden löschen müssen, sobald sie davon erfahren. Tun sie das nicht, drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro. Bei andauernder Unterlassung mit Systematik, also einer Leck-mich-am-Arsch-mit-deinem-NetzDG-Einstellung, können sogar bis zu 50 Millionen Euro fällig werden.
Das NetzDG sieht sich nun Kritik ausgesetzt. Denn nun kann jeder leicht seine Konkurrenz mundtot machen, indem er einfach alles meldet, was der unliebsame Mitstreiter schreibt. Das ist deshalb problematisch, weil der zweite Kritikpunkt hinzukommt. Es scheint in der Tat so, also ob die sozialen Netzwerke derzeit lieber einen Post zu viel löschen, als einen zu wenig. Aber bei 5 Millionen € Bußgeldandrohung würde ich das auch.
Der größte Kritikpunkt am NetzDG ist allerdings, dass unser Rechtsstaat einem privaten Unternehmen seine Aufgaben überträgt. Facebook und Twitter entscheiden nämlich selbst, ob sie glauben, dass ein Post gegen deutsche Gesetzte verstößt. Das ist aber doch Aufgabe unserer Juristen! Was Recht ist und was nicht, muss doch bitteschön ein Richter entscheiden und nicht ein mindestlohnbezahlter Angestellter mit befristetem Arbeitsvertrag. Wir sind doch hier nicht in Absurdistan! Heißt es …
Der Anwalt Christian Solmecke hat das sehr schön korrigiert: Auch bisher schon mussten Provider für die Einhaltung der Gesetze sorgen. Das steht schon länger im Telemediengesetz verankert. Ein Richter kam nur dann ins Spiel, wenn der Provider seiner Pflicht nicht nachkam! Da Facebook, Twitter und Co. ihrer längst bestehenden Verpflichtung in der Vergangenheit aber nur unzureichend nachkamen und das Telemediengesetz obendrein ein zahnloser Tiger ist, zwingt das neue Gesetz sie nun durch empfindliche Geldbußen. Deshalb auch der Name Netzdurchsetzungsgesetz. Es lautet eben nicht Netzdurchsuchungsgesetz.
Was jetzt also noch schief läuft, ist daher keineswegs ein Problem des Gesetzes (an dem man zweifellos noch etwas verbessern kann). Es ist vielmehr ein Problem der sozialen Netzwerke. Die könnten nämlich – wenn sie wollten – viel besser und konsequenter und obendrein als einzige auch effektiv gegen Hate Speech vorgehen. Posts, die gegen deren eigenen, internen Regeln (z.B. nackte Haut) verstoßen, löschen die Sozialen Netzwerke ja auch schon seit Jahren konsequent und erfolgreich. Das kann aber auch daran liegen, dass man Bilder mit Titten, Muschis und Pimmeln sehr gut automatisiert – und damit kostenfrei – erkennen kann. Bei Hass und Beleidigung geht das nicht. Dafür braucht man teure Juristen. Zumindest aber mindestlohnbezahlte Angestellte mit befristetem Arbeitsvertrag.
Bildnachweis: Screenshot Twitter
und die nächste: https://www.heise.de/newsticker/meldung/NetzDG-Beitraege-der-bekannten-Street-Art-Kuenstlerin-Barbara-geloescht-3940941.html