Conni wird reich

Im Jahr 2021 wurde §51a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) neu geschaffen. Er erlaubt die Nutzung von veröffentlichten, geschützten Werken für Karikaturen, Parodien und Pastiches. Ein Pastiche ist eine Persiflage, Satire, Verspottung oder humoristische Verarbeitung eines Werkes. Und weil bekanntlich der Ober den Unter sticht, erlauben das Gesetz und §51a UrhG ein Pastiche sogar ohne die Erlaubnis des eigentlichen Rechteinhabers. Kurzum: Wenn Du ein Bild malst, ein Foto machst, einen Comic oder ein Bilderbuch veröffentlichst … jeder kann Deine Arbeit nehmen und verspotten.
So in letzter Zeit hundertfach geschehen mit einem Mädchen, das praktisch jeder kennt, der Kinder hat oder in den letzten 30 Jahren selbst ein Kind war. Es geht um das Mädchen mit der roten Schleife im Haar und dem rot-weiß gestreiften Pulli. Es geht um Conni. Conni, die uns den ersten Schultag erklärt. Conni, die das erste Mal mit dem Bus fährt. Und um Conni, die uns seit 1992 in dutzenden Büchern und Hörspielen teilhaben lässt, wie sie lernt zu teilen, zu vertrauen und sich zu vertragen.
Conni-Memes, denn man sagt heute ja Meme und nicht Pastiche, boomen derzeit geradezu. Gerade, seit jeder mit Künstlichen Intelligenzen (KI) wie chatGPT Conni-Memes erstellen kann. Es sind Lustige dabei, wie »Conni schlägt dir auch einen Zahn aus« oder »Conni rastet aus, weil Du ‘Moin, Moin‘ gesagt hast«. Es gibt aber auch extreme, politisch motivierte Conni-Memes wie »Conni geht zur Antifa« oder »Conni schiebt Ahmed ab«. Und solche Memes findet der Rechteinhaber von Conni, der Carlsen-Verlag, nicht wirklich witzig, weswegen er jetzt in einer Pressemitteilung klarmacht, dass er kein einziges dieser Memes genehmigt hat oder genehmigen wird. Zudem heißt es dort, dass in einigen Fällen auch rechtliche Schritte geprüft werden.

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Was auf den ersten Blick wie ein Widerspruch zu §51a UrhG aussieht, ist das Recht des Urhebers, dass Pastiches drei Dinge eben nicht (sein) dürfen. Eine 1:1-Kopie ist nicht erlaubt, es muss eine kreative Neugestaltung sein. Ebenso gehen keine Memes, die den Verkauf von Original-Conni-Büchern beeinträchtigen würden. Zudem – und genau darum geht es wohl in der Presseerklärung – dürfen die berechtigten Interessen des Carlsen-Verlags durch die Neuschöpfungen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Kurzum, Memes dürfen witzig, unterhaltend und sogar langweilig sein, aber eben nicht rassistisch, menschenverachtend oder ehrverletzend.

Meiner Meinung nach sollte sich der Carlsen-Verlag aber auch mal Gedanken darüber machen, wieso jeder mit Hilfe einer KI überhaupt Conni-Memes generieren kann. Denn das setzt voraus, dass die KI Conni kennt. Und das wiederum bedeutet, dass die Betreiber ihre KI unter anderem auch mit Conni-Büchern gefüttert und trainiert haben dürften. Ob dafür die Erlaubnis erteilt wurde? Ich denke, dass bald ein neues Conni-Buch erscheint: »Conni verklagt chatGPT & Co. wegen Urheberrechtsverletzungen und wird Millionärin.«

3 Kommentare zu “Conni wird reich

  1. Nun ja, wer chatGPT nutzt, der hat genauso die Kontrolle über seine Daten verloren wie jemand, der Google als Suchmaschine nutzt. Es gibt durchaus Alternativen, mindestens aber Einstellungen die man verwenden kann / muss.

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