Unsere Politiker machen ja Gesetze. Auch das Datenschutzgesetz. Und das haben sie richtig fett gemacht! Unser Datenschutz schütz vor Allem was es gibt!
Das deutsche Datenschutzgesetz ist eines der härtesten Datenschutzgesetze der Welt!
Und wir haben nicht nur ein Datenschutzgesetz.Nein. Wir haben 17 Stück! Ein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und 16 Landesdatenschutzgesetze (LDSG). Unsere Politiker waren da echt knallhart, als sie die beschlossen haben. Ja! Sie haben dafür gesorgt, dass niemand – Niemand! – mit unseren Daten Unfug treiben kann. Sie haben dafür gesorgt, dass nicht jeder einfach so unseren Wohnort abfragen und uns mit Werbung zuballern kann. Danke, liebe Politiker! Danke!
Glauben Sie nicht? Haben Sie schon mal versucht, beim Einwohnermeldeamt anzurufen und nach der Adresse eines alten Schulfreundes zu fragen, den Sie nach 25 Jahren zum Klassentreffen einladen wollen? Hah! Vergessen Sie es! Da kriegen Sie nicht einmal die erste Ziffer der Postleitzahl. Egal, wie logisch, sinnvoll oder erstrebenswert Ihre Anfrage ist. Die Mitarbeiter der Einwohnermeldeämter kennen jeden einzelnen Paragrafen der ganzen knallharten Datenschutzgesetze! Jeden! Knallharten! Einzelnen! Paragrafen!
Wir haben noch mehr Gesetze
Und weil die Damen und Herren in den Einwohnermeldeämtern das mit den Gesetzen so gut können, haben unsere Politiker für sie auch gleich noch ein eigenes Gesetz erlassen: das Einwohnermeldegesetz. Und auch hier gibt es nicht nur eines. Nein. Es gibt hier ebenfalls 16 Landesmeldegesetze (LMG). OK, diese wurden zwar am 01. November 2015 durch eines, nämlich das jetzt geltende Bundesmeldegesetz (BMG), ersetzt. Aber: auch das hat ganz viele Paragrafen. Einer davon ist §50 BMG. Da steht drinnen, dass alle Parteien und Wählergruppen sechs Monate vor einer Wahl Namen und Adressen von Wahlberechtigten abfragen dürfen – um Wahlwerbung zu machen.
Wie bitte? Ich kriege von ehemalige Schulkameraden keine Adresse, aber jeder der sich Partei oder Wählgruppe nennt, kann einfach so mir nichts dir nichts alle Namen und alle Adressen von allen Menschen einer Stadt ab 18 Jahren einholen? Nur um blöde Wahlwerbung zu machen? Hallo? Geht’s noch?
Wo bleibt denn da der Datenschutz?
Ah da! Ebenfalls in §50 des Bundesmeldegesetz. In Absatz 5. Ich sag’s ja. Der Datenschutz in Deutschland ist knallhart! Wir können der Weitergabe unserer Daten an Parteien und Wählergruppen nämlich widersprechen. Ganz einfach sogar. Es genügt ein Brief oder FAX an das zuständige Einwohnermeldeamt. Dann gibt es keine personalisierte Wahlwerbung – nicht mal von der Kanzlerin.
Ist das nicht der Hammer? Unsere Politiker haben den Datenschutz sogar ins Meldegesetz gepackt. Der deutsche Datenschutz ist halt ein bisschen so wie Glutamat, Zucker oder Palmöl. Der steckt einfach überall drin.
Bildnachweis: Paragraf: froxx via fotolia // Mann mit Umschlag: fovito via fotolia (bearbeitet)
Und wie steht es um den Datenschutz bei selbstauskunft.net?
Dass man die Wohnadresse eines alten Schulfreundes herausbekommen kann, ist sogar einfacher, als man denkt. Voraussetzungen sind, dass man das vollständige Geburtsdatum und und den Vollnamen kennt, und dass man beim jeweiligen Einwohnermeldeamt/Bürgerservicecenter nachfragt, wo der alte Schulfreund zugeletzt gewohnt hat. Nach einer Zahlung einer kleinen Bearbeitungsgebühr schaut der Sachbearbeiter nach und kann entsprechende Auskunft geben. Sollte der alte Schulkamerad in einer andere Stadt gezogen sein, wird die Angabe der Stadt genannt, wo der alte Schulfreund nach den Wegzug hingezogen ist. Dann muss man bei dieser Stadt die Adresse des alten Schulfreundes erneut erfragen.
Heiliger Strohsack! Der Datenschutz ist durch durchlässig ;-)
Aber GANZ herzlichen Dank für diese tolle Information!
Ja, diese Art ist juristisch extra so regelt, da es oft Käufer gibt, die etwas kaufen/bestellen, aber nicht bezahlen (wollen). Damit der Verkäufer nicht vor einen Schaden sitzen bleibt, kann er durch diese Methode die vermeintlichen Betrüger ausfindig machen und sie dann postalisch kontaktieren und zur Zahlung auffordern.