Na, sind Sie letzte Woche auch im Einkaufszentrum gewesen? Geschenke umtauschen? Meist ist ja zwischen Weihnachten und Neujahr noch mehr los, als vor der Geschenkpapier-Orgie unter dem Nadelbaum. Zum Glück sind die meisten Geschäfte sehr kulant und nehmen Sachen in Originalverpackung auch mal ohne Kassenbon zurück. In diesem Fall freilich nur gegen Gutschein, aber immerhin kann man die Krawatte von Tante Irma in eine CD oder ein gutes Buch eintauschen. Letzteres hingegen bekommen sie nicht so leicht wieder los. Wer einen ungeliebten Schmöker zurückgeben möchte, muss peinlich genau darauf achten, dass das Buch unbenutzt aussieht. Aber Umtauschen geht wenigstens, bei einem eBook kann man das nicht … man darf das nicht einmal.
Preislich sind eBooks meist ganz nah am Preis für ein gedrucktes Buch angesiedelt. Oft kosten die gedruckten Publikationen gerade mal einen oder zwei Euro mehr als das digitale Pendant. Das ist schwer nachvollziehbar, denn schließlich entfallen hier die Material-, Druck- und Lieferkosten. So ein Buch besteht aber aus deutlich mehr als aus Papier und die Material- und Druckkosten machen nur einen Bruchteil aus. Das Cover gestaltet ein Grafiker, ein Publisher „setzt“ das Buch am Computer und die Lektoren korrigieren oft stundenlang legasthenisch anmutende Manuskripte. (Wenn Sie, meine Kommasetzung, kennen würden …) Schlussendlich zahlen Sie bei einem Buch auch nur 7% Mehrwertsteuer, bei einem eBook sind es 19%.
Denn: Ein eBook ist gar kein Buch und Sie kaufen es auch nicht. Sie schließen lediglich eine Lizenzvereinbarung für die Verwendung einer digitalen Datei ab. Das ist ein ganz entscheidender Faktor, denn nur so kann Ihnen das Verleihen und auch der Weiterverkauf des eBooks untersagt werden. Natürlich ist auch das Weiterverschenken nach dem Lesen nicht gestattet. Genau wie bei heruntergeladenen mp3 Dateien, Computerspielen aus dem Netz oder gestreamten Filmen. Auch die gehören Ihnen gar nicht wirklich. Vielleicht ändert sich das aber bald. Das Verbraucherministerium Baden-Württemberg hat im Oktober eine in Brüssel diskutierte Studie in Auftrag gegeben, die eine Änderung des Urheberrechts auch für eBooks anregt. Dann kann man endlich auch mit einem (ungelesenen!) eBook zwischen Weihnachten und Neujahr ins Einkaufszentrum – zum Umtausch.
Sorry, aber ein eBuch bei Amazon zurückgeben, das geht – leider. Ich habe bei meinen Büchern immer wieder mal eine Rückabwicklung von bereits getätigten Umsätzen. Sowohl ich, als auch mein eBuch-Verleger waren darüber ziemlich erstaunt.
Könnten das „technische“ Probleme sein, die jemand nachträglich geltend macht?
Download hat nicht geklappt, oder so?
Bei Apple kann man tatsächlich auch eine „gekaufte“ App in einem bestimmten (kurzen) Zeitraum zurückgeben. Die Gründe, die man auswählen kann, sind dann aber so Sachen wie „doppelt gekauft“, „ohne Einwilligung der Eltern“ und so Zeugs.
Das ist wirklich ein verbleibender Grund vorerst bei alten „dead tree“ Büchern zu bleiben, auch wenn diese unnötig Platz im Regal verbrauchen. Mal sehen was die Studie ergibt.