Eingriff in die Privatsphäre

Eigentlich dachte ich immer, dass Mitesser im Gesicht zu haben schon die Höchststrafe ist. Nun weiß ich, dass Mitleser auf dem Computer zu haben noch viel schlimmer ist, es dafür aber nicht immer die Höchststrafe gibt.

In der Schweiz wurde letztens ein Fall vor Gericht verhandelt, in dem eine eifersüchtige Ehefrau heimlich die E-Mails ihres Gatten gelesen hat. Der Mann kam ihr auf sie Schliche, ging zur Polizei und zeigte seine Frau an – wegen unerlaubten Eingriffs in seine Privatsphäre. Die Höchststrafe in Deutschland für ein solches Vergehen ist eine Gefängnisstrafe. Der Schweizer Staatsanwalt forderte umgerechnet immerhin rund 12.000€ Strafe.

Dass die Frau letztlich für „mehrfaches und vorsätzliches Eindringen in ein fremdes Datenverabeitungssystem“ nur zu einer Strafe von rund 1.500€ verurteilt wurde, liegt an der Dummheit des Mannes.

Laut mehreren übereinstimmenden Zeitungsartikeln hatte das Ehepaar zwei getrennte E-Mail-Accounts. Jeder nutzte zwar eine eigene E-Mail-Adresse für sich, aber jeder kannte das Passwort des anderen. Dieses war obendrein noch auf einem Karteikärtchen in der Schreibtischschublade notiert. Eines Tages bemerkte die Frau, dass ihr Gatte noch eine zweite, ihr damals noch unbekannte E-Mail-Adresse nutzte. Ich kann nur vermuten, aber wahrscheinlich schlug ihr der Browser beim Login neben „irene@gmail.com“ und „hans@gmail.com“ plötzlich auch noch „hans2@yahoo.de “ vor. Tja, dumm, wenn einem die Eingabehilfe, die eigentlich das „Erlebnis beim Websurfen verbessern“ soll, einen verpfeift.

Die Frau erkundigte sich bei Google, ob sie sich strafbar macht, wenn sie das E-Mail-Konto ihres Mannes anschaut, was ihr letztlich das Wörtchen „vorsätzlich“ im Urteil einbrachte. Sich dessen bewusst, nahm sie das Risiko jedoch in Kauf, loggte sich im geheimen Account ihres Mannes ein und las dessen E-Mails. Das ging deshalb so einfach, weil der Mann das identische Passwort seines regulären Accounts auch bei dem verheimlichten Zweit-Account nutzte. Das ist ja an sich schon dumm, wird hier aber gleich doppelt dumm. Einerseits, weil die Frau nun nachlesen konnte, dass ihr Gatte gleich mehrere Affären vor ihr geheim hielt und andererseits, weil sie keinen „Hackerangriff“ starten musste, was letztlich zu der milden Strafe führte. Merke daher: Niemals identische Passwörter für unterschiedliche Konten nehmen.

Privatsphäre mal andersLetztendlich gab es dann eine Scheidungsklage von ihr und von ihm die erwähnte Klage wegen „Eingriffs in seine Privatsphäre“. Das ist deshalb absurd, weil sich Ehemänner normalerweise darüber freuen, wenn die eigene Frau einem mal wieder in die Privatsphäre greift.


Bildnachweis: bociek666 via fotolia

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