Alexa, lies mir diesen Artikel vor

Vor einigen Jahren erblickte Alexa das Licht der Welt und hat heute Freunde in der ganzen Welt. Sie hört ja auch so gut zu, wenn man mit ihr spricht.

Alexa, wieviel Uhr ist es? Alexa, schreibe Butter auf die Einkaufsliste. Alexa, erzähle mir einen Witz! Alexa, weck mich morgen um 06:30 Uhr auf. Es ist schon fantastisch, wenn man eine Assistentin hat, die alles macht, was man ihr sagt und der man Befehle erteilen kann, wie man grad so will. Blöd nur, wenn Alexa einen dann verklagt. Weil ihr irgendwie jeder einfach so Befehle erteilt.

 

Alexa ist ein Kind im Vorschulalter aus Niedersachsen und hat nun mit Hilfe seiner Eltern eine Stadtverwaltung im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Göttingen verklagt. Eltern und Tochter waren es leid, dass teils wildfremde Menschen dem Kind Befehle erteilen, wenn sie seinen Namen hören. „Na, wie heißt Du denn?“ „Alexa.“ „Haha – Alexa, kauf mir ein Eis! Haha.“

Ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen es verfluchen, dass Amazon seine 2015 in den USA und 2017 in Deutschland erschienene Sprachassistentin Alexa genannt hat – weil sie auch so heißen und vielleicht sogar schon länger auf der Welt sind. Manche Eltern haben aber wohl noch reagiert. Denn vor 2015 wurden in den USA bis 1.500 Neugeborene „Alexa“ genannt, danach sank die Zahl kontinuierlich bis auf etwa 400 im Jahr 2020.

In Deutschland soll ab Mitte 2023 eine Namens- (und formale Geschlechts-)änderung problemlos einmal pro Jahr möglich sein – schlägt die Ampelkoalition im neuen Anpassungsgesetz vor. Leider zu spät für die kleine Alexa aus Niedersachsen. Das Landgericht Göttingen hat dem Mädchen daher nun in einer aktuellen Entscheidung das Recht eingeräumt, seinen Vornamen jetzt schon durch Ergänzung eines Zweitnamens zu ändern. Die Richter überstimmten damit die Stadtverwaltung. Diese meinte es sei kein wichtiger Grund, wenn man so heißt wie Amazons Sprachassistent – und ein wichtiger Grund ist Voraussetzung für eine Namensänderung. Nun ja, das Gericht sah das anders, denn es geht nicht nur um einen Namen, der verunglimpft werden kann. Da es sich um das Schlüsselwort handele, mit dem die Sprachassistentin aktiviert werde, sei der Name „in einem besonders herausragenden Maße missbrauchsgeeignet“ und aufgrund der Bekanntheit müsse auch künftig mit weiteren Hänseleien gerechnet werden.

Dass Namen zu Hänseleien führen, ist ja schließlich hinlänglich bekannt. Ich erinnere mich, dass mir mal der Fall eines Mannes erzählt wurde, der Fritz Ficker hieß. Er musste jahrelang darum kämpfen seinen Namen ändern zu dürfen. Irgendwann hat es dann funktioniert. Er heißt jetzt Paul.

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