Nutzen Sie Facebook? Haben Sie bei Facebook schon einmal ein Bild hochgeladen? Vielleicht eines, wo Sie am Strand liegen und bei Ihren Freunden angeben wollten, wie schön Sie es auf Malle haben? Wundern Sie sich nicht, wenn Sie sich plötzlich an diversen Bushaltestellen selbst von einer Werbetafel heraus anlächeln und für eine Salbe gegen Sonnenbrand werben. Das ist übrigens völlig legal, denn dem Szenario haben Sie bei der Erstellung ihres Facebook-Accounts zugestimmt.
Facebook darf ohne Einschränkung alle Inhalte (das sind auch Bilder) der Nutzer verbreiten, vervielfältigen, wiedergeben oder andere Werke damit erzeugen. So steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Übrigens auch in den AGB des kürzlich so günstig erworbenen WhatsApp, und auch denen haben die 450 Millionen Benutzer zugestimmt. Übrigens steht Facebook sogar die Übertragung der genannten Rechte durch einen Verkauf an Dritte offen.
Halt, halt! Bevor sie jetzt ihr Facebook-Konto löschen, Ihre Festplatte formatieren oder Edward Snowden anrufen: Das liest sich schlimmer, als es eigentlich ist. Haben Sie schon mal jemanden getroffen, dem das passiert ist? Gab es jemals einen Fall, in dem irgendjemand das obige Szenario bei taff, Explodiert oder stern TV zum Besten gab? Natürlich nicht. Facebook, WhatsApp, Instagram und wie sie alle heißen, haben überhaupt kein Interesse daran, fremde Bilder zu verkaufen. Das würde das Vertrauen ihrer Nutzer zerstören und damit auch ihr eigenes Geschäftsmodell torpedieren. Sie könnten zusperren oder besser gesagt: die Server abschalten.
Es gibt einen ganz simplen Grund, warum Facebook & Co. sich diese Rechte sichern: ohne sie könnten die soziale Netzwerke nicht ein einziges Bild anzeigen. Sie würden permanent, millionenfach und in den allermeisten Ländern dieser Erde Urheberrechte verletzen. Es bleibt ihnen also gar nichts anderes übrig, als Sie vorher um Erlaubnis zu fragen.
Einen zweiten Grund, warum Facebook die Bilder nicht verkauft gibt es aber auch noch: Von manchen Menschen will wirklich niemand großflächig Bilder auf Plakatwänden ansehen müssen. Schon gar nicht Bilder vom Strand.
Die entsprechende Passage aus den AGBs wäre noch interessant. Können Sie die angeben?
Ansonsten, interessanter Artikel, danke!
Hallo – es geht um den Punkt 2.1 von https://www.facebook.com/legal/terms
Sollte meine „Zusammenfassung“ eine juristische Feinheit übersehen haben, freue ich mich über eine kurze Rückmeldung damit ich das korrigieren kann!