Wenn Sie den ersten (DIESEN!) Satz dieses Beitrags lesen, dann haben Sie die erste Hürde schon genommen. Danke! Ich verspreche, es lohnt sich. Die meisten Menschen schalten bei Überschriften mit dem Wort »Geschäftsbedingungen« schon ab. Dabei stehen in den Geschäftsbedingungen eigentlich sehr wichtige Dinge drin. Ich denke da an Kündigungsfristen. Oder den Hinweis, dass der Supersparpreis nur für Neukunden gilt und sich nach sechs Monaten verdoppelt. Oder dass ein Ticket nicht übertragbar ist. Oder dass man sein erstgeborenes Kind in ein finnisches Arbeitslager schicken muss. Wie bitte?
Ja, das ist kein Scherz, zumindest nicht ganz. Das finnische IT-Sicherheitsunternehmen F-Secure hat 2014 einmal ein offenes, freies WLAN zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung musste man lediglich die AGB bestätigen. Nun ja, auch das ist nicht ganz korrekt. Man musste auch bestätigen, dass man die AGB gelesen hat – und diese akzeptiert. Tausende Nutzer bestätigten das blind, ungelesen – und wussten daher nicht, dass sie gerade für einen WLAN-Zugang ihr Erstgeborenes an F-Secure abgetreten haben. Meines Wissens hat das Unternehmen aber keine Kinder eingefordert. In der EU hätte so ein Passus vermutlich sowieso keine bindende Wirkung. In den USA bin ich mir da aber im Moment nicht sicher.
Eine ähnliche Aufklärungskampagne gegen blinde Akzeptanz hat dieser Tage der US-Mobilfunkanbieter Cape Mobile durchgeführt. Am Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stand, dass die erste Person, die sich meldet, drei Jahre kostenlos telefonieren darf sowie eine Flugreise für zwei Personen in die Schweiz, drei Übernachtungen in einem Chalet und Restaurantgutscheine im Wert von 1.500 US-Dollar erhält. Erst nach zwei Wochen und 655 Neukunden meldete sich eine Frau und freut sich jetzt über einen Besuch auf den saftigen, grünen Wiesen von Heidis Alm.
Es gibt aber nicht nur spaßige Bedingungen in AGBs. Völlig ernstgemeint ist ein Passus, der die Nutzung der Programmiersprache Java einschränkt. Die Nutzung der Software in einem Atomkraftwerk ist untersagt – steht da. Was absurd klingt, ist jedoch völlig nachvollziehbar. Wenn die sogenannte »Garbage-Collection« von Java den Speicher aufräumt, kann es passieren, dass eine andere Funktion nicht ordnungsgemäß aufgerufen werden kann. Und wenn gerade diese Funktion eine drohende Kernschmelze verhindern müsste, dann wäre das nicht ganz so gut. Ob Java die Einschränkung in den AGB aufgrund drohender Regressansprüche oder zum Schutz der Menschheit aufgenommen hat, ist leider nicht bekannt.
Es spielt auch keine Rolle. Die Bestätigung, dass man die AGB gelesen hat, ist schlicht und ergreifend die größte Lüge des Internets. Mit Abstand. Noch weit vor der nie stattgefundenen Mondlandung und einer flachen Erde.
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