Es gibt häßliche Tapeten und schöne Tapeten. Es gibt Rauhfasertapeten, welche mit Mustern und es gibt Tapeten mit Fotos drauf. Alle Varianten von Tapeten gibt es in günstig und in teuer. Die Fototapete kann man – wenn man Pech hat – aber auch in sauteuer kriegen.
Vor dem Landgericht Köln hat eine Frau einen Gerichtsstreit verloren, weil sie eine Tapete hat, auf der eine Tulpe abgebildet ist. Die Tapete samt Tulpe ist auf einem Foto zu sehen, das die Frau zur Vermietung ihres Ferienhauses in einem dieser Ferienwohnungvermietungsportalen eingestellt – und damit veröffentlicht – hatte. Sie ahnen vielleicht bereits, was kommt. Der Fotograf der Tulpe verklagte die Frau wegen Urheberrechtsverletzung, weil er sein Einverständnis zur Veröffentlichung der auf einer Tapete abgebildeten Tulpe nicht gegeben hat.
Was absurd klingt, wird noch viel absurder, wenn man die Begründung des Gerichts liest. Beim Urheberrecht gelte eine besondere Sorgfaltspflicht, weswegen die Beklagte eine Prüfungs- und Erkundigungspflicht hätte. Wie man den Kontakt zum Urheber des Bildes auf einer Tapete herstellen soll, bleibt offen. Irritierend, wenn man davon ausgeht, dass wir hier vermutlich von einem mittleren vierstelligen Betrag sprechen, um den es geht
Sucht man im Netz nach dem Fall, taucht auch immer wieder Kritik an dem Richterspruch auf. Die Tapete sei nur Beiwerk und könne für das Foto auch nicht zerstörungsfrei entfernet werden, was wiederum eine Nutzung erlaube. Andere sagen, dass man als Fotograf damit rechnen müsse, dass eine ordnungsgemäß verwendete Tapete auch mal auf Fotos und damit auch mal im Netz auftaucht.
Zum Glück bin ich kein Jurist, der sich mit ordnungemäß- und nicht-ordnungemäß verwendeten Tapeten rumschlagen muss. Und auch nicht mit solchen Fotografen. Der heißt Stefan Böhme und lässt, so hat es das Online-Magazin heise recherchiert, über seine kanadische Firma Cama Ventures am Landgericht Köln aktuell mehrere Klagen gegen Tapetenverbrecher führen. Er selbst lebt wohl nach einer Beschreibung eines Online-Shops mit seiner Familie auf Bali, Koh Samui und Mallorca. Vielleicht braucht er Geld für den Rückflug…? Kannste dir nicht ausdenken, sowas.
Macht sowas Schule, dann werden wir bald nicht mehr sehen können, wie das airBnB oder die Ferienwohnung aussieht, das wir buchen wollen. Das wird ein Spaß bei der Ankunft. Ebenso wie bei jedem ARD-Tatort am Sonntagabend oder jedem Rosamunde-Pilcher-Spielfilm, wenn die Wände in den Wohnungen weiß bleiben werden.
Oder verpixelt … was ein Augenschmaus. Eigentlich kann man nur hoffen, dass Tapetenhersteller solchen Fotografen keine Aufträge mehr geben.
Aber dann kommen wahrscheinlich die Rauhfasermusteranbringer aus ihren Löchern gekrochen, erklären die Krümel für bewusst gesetzt und klagen jedem, der ein Foto von seiner Geburtstagsfeier (mit Rauhfasertapete im Hintergrund) bei Instagram veröffentlicht die letzten Mäuse aus dem Geldbeutel.
Als wir hier im Büro Dreharbeiten für eine Sat.1 Serie hatten, haben die alle Bilder auf den Fluren und den Zimmern gegen eigene mitgebrachte ausgetauscht. Genau aus dem Grund, denn bei den mitgebrachten Bildern hatte die Produktion das Recht diese im TV zeigen dürfen.
Unglaublich! Wo führt dass noch hin?
Liebe Grüße
Günther aus Köln am Rhein.
Als in der DDR Geborener muss ich immer wieder feststellen, dass die heutige Justiz in den meisten Bereichen weiter von Rechtsstaatlichkeit entfernt ist, als das seinerzeit im Osten der Fall war. Leser der BILD werden das anders sehen …
Und wenn sich dann noch herausstellt, dass der besagte Fotograf auch zugleich der ursprüngliche Verkäufer der Fototapete war, klingt das alles noch viel unfassbarer und hat mit dem eigentlichen Schutz für den Urheber nichts mehr zu tun!
Die Verbraucher müssen vor solchen Maschen geschützt werden.
Dies erkennen jetzt aber auch die Gerichte…