Hausrecht gegen Halbwissen

Ganz schlimme Dinge vergisst der Mensch ja schnell. Wir verdrängen sie, um kein Trauma zu erleiden. Oder »erinnern« Sie sich noch an die Schlangen vor dem Postamt oder der DHL-Abholstation vor Weihnachten? An die Menschenmenge vor Ihnen, die ebenso wie Sie mindestens 47 Minuten ihrer Zeit (die man eigentlich gar nicht hat, weil man noch Geschenke kaufen muss!) anstehen muss, um ein Weihnachtsgeschenk abzuholen, das man einfach viel zu spät bestellt hat. Eigentlich ist man ja selbst schuld. Aber trotzdem steigt mit jeder weiteren Minute, in der sich nichts bewegt, in einem der so gar nicht weihnachtliche Hass auf andere Menschen auf.

So oder so ähnlich muss es einer Frau in Landshut gegangen sein. Sie wollte kurz vor Weihnachten etwas zurücksenden und begab sich dazu mit einem Rücksendeschein in einen Paketshop. Bestimmt hat sie schon über eine halbe Stunde in der Schlange gestanden und war genervt. Doch dann kam sie an die Reihe … und es gab ein Problem. Die junge Frau wollte nämlich mehrere Pakete abgeben, hatte aber nur einen Rücksendeaufkleber. Der Mitarbeiter im Paketshop lehnte daher die Annahme und den Rückversand ab.

Man versuchte wohl noch, der Kundin zu erklären, warum, wieso, weshalb – während hinter ihr die Schlange wuchs und die Wut bei den Wartenden weiter stieg. Im Laufe des hitzigen Gesprächs – so steht es in einigen Artikeln im Internet – ging dann auch noch das auf dem Tresen für die Paketshop-Mitarbeiter platzierte Trinkgeld-Sparschwein kaputt – und zwar ganz sicher nicht, weil die erboste Kundin so viele Scheine reinquetschte, dass es platzte. Es ist wohl von ihr »gefallen worden«.

Prompt erteilte man der Dame Hausverbot und warf sie aus dem Laden – samt ihrer Rücksendepakete.

Zuhause angekommen, wollte die verschmähte Kundin wissen, ob das denn alles rechtens sei. Und weil gerade kein Rechtsanwalt im Haus war, fragte sie chatGPT, die Künstliche Intelligenz. Die antwortete auch prompt und teilte ihr mit, dass der Hausverweis nicht rechtens sei und eine Entschuldigung des Paketshops angebracht wäre. Die Kundin glaubte der KI – und rief die Polizei, die auch prompt kam.

Die Beamten, von dieser Art Rechtsberatung vermutlich zum ersten Mal vor vollendete Tatsachen getextet, klärten die Frau vor Ort über die reale Gesetzeslage auf. Denn die sieht nun mal vor, dass der Inhaber eines Geschäfts durchaus sagen darf: »Du kommst hier nicht mehr rein!« Ob GPT hier einfach nur ein digitaler Bauchredner war, der sich nach dem Prinzip »Klingt plausibel, wird schon stimmen« äußerte, bleibt offen.

Fest steht nur: Es ist nicht das erste Mal, dass Künstliche Intelligenz mit echter Intelligenz verwechselt wird. Man stelle sich vor, die Polizei müsste künftig regelmäßig ausrücken, weil Siri einem versprochen hat, dass der Parkplatz vor der Oper »kostenlos« sei – oder was auch immer halluziniert wurde. Wer chatGPT fragt, bekommt zwar immer eine Antwort – aber nicht unbedingt eine gute. Das Ding ist ein Hilfsmittel, aber kein Anwalt. Bestenfalls ein digitaler Klugscheißer. Vor Gericht gilt: im Zweifel für den Angeklagten. In der digitalen Welt sollte gelten: im Zweifel für den gesunden Menschenverstand. Oder wie ich immer sage: »KI – mit Halbwissen kennt sie sich teilweise aus«.

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