Einhundertfünfundneunzigtausend Euro. Diese Summe muss das Unternehmen Delivery Hero als Strafe bezahlen. Wegen Datenschutzverstößen. Ja, es geht ausnahmsweise mal nicht um Dieselpartikel, sondern um Datenschutz.
Mit Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurden Bußgelder möglich, die weh tun sollten. Und nun gibt es die ersten Strafen, die wirklich weh tun. Bis zu 4% des weltweiten Umsatzes muss ein Unternehmen im Höchstfall bezahlen. Bei Facebook wären das sogar über 2 Milliarden Euro, was in etwa dem Bruttosozialprodukt von Dschibuti entspricht.
Aber der Reihe nach. Delivery Hero betreibt in Deutschland Marken wie Lieferheld und Foodora, aber auch pizza.de. Anfang dieses Jahres wurde die Firma vom holländischen Konkurrenten Takeway.com übernommen, welche nun als neue Eigner die versalzene Datenschutz-Suppe der Vorbesitzer auslöffeln müssen. Delivery Hero hat sich nämlich über Jahre nicht um die Daten seiner Kunden gekümmert. Deshalb wurden sie zu eben diesen Einhundertfünfundneunzigtausend Euro Strafe verdonnert.
Laut zuständiger Datenschutzbehörde hat Delivery Hero rechtswidrig die Daten von Kunden gespeichert, die schon seit mehreren Jahren den Lieferdienst nicht mehr genutzt hatten. Die Firma kam ebenfalls einigen Auskunftsersuchen nicht nach. Dabei muss ein Unternehmen auf Anfrage mitteilen, welche Daten es über einen wie und wo speichert. Die allermeisten Firmen haben in den Monaten vor Einführung der DSGVO mit viel Zeit und Geld an einem entsprechenden Prozess gearbeitet, der all die Daten im Unternehmen zusammensucht, die von der anfragenden Person vorliegen. Google, Apple, Amazon aber auch Facebook liefern diese Info innerhalb weniger Tage aus. Wie ich aus eigener Erfahrung weiß, sind das teilweise mehrere Gigabyte an Daten. Zugegeben: ein Kraftakt für so manche Firma.
Zu guter Letzt hat die Höhe des Bußgeldes für Delivery Hero aber noch eine andere Sache in die Höhe getrieben. Nämlich, das Ignorieren des aktiven Widerspruchs von Kunden. So waren der Behörde Fälle bekannt, nach denen Kunden der Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken aktiv widersprochen haben. Trotzdem bekamen Sie Angebote für „lecker Pizza“ ins E-Mail-Postfach.
Was mich wundert, ist die Tatsache, dass ich seit Jahren einen „Bitte keine Werbung einwerfen“ Aufkleber auf meinem Briefkasten habe. Und trotzdem erhalte ich fast täglich ungefragt Flyer für Pizza, Döner oder Indisches Essen und niemand schickt einen Bußgeldbescheid raus. Obwohl das umwelttechnisch noch viel verwerflicher ist, als mal ne E-Mail zu versenden. Warum kümmert sich die Datenschutzbehörde hier eigentlich nicht? Nun ja, vielleicht ist das diese Digitalisierung, von der alle reden. Da passt so ein altmodischer, analoger Briefkasten wohl nicht mehr ins Bild.
Ganz einfach: das fällt nicht unter das Datenschutzrecht. Der Flyer-Einwerfer verarbeitet keine personenbezogenen Daten. Am besten hier den Verbrauchserschutz oder einen Rechtsanwalt mit Abmahnung einschalten :-)
Mit einer Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe könnte man vllt. einen Erfolg erziehlen. Dann müsste der Absender seinen Zustellern nämlich eine Liste mit Empfängern mitgeben, bei denen kein Prospekt eingeworfen werden darf. Und da ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Zusteller das nicht auf die Kette kriegen…
Aber wo es einem der Stress wert ist? Dann werfe ich die Dinger lieber ins Altpapier.