Seit April 2018 müssen Neuwagen in der EU mit dem Notrufsystem eCall ausgestattet sein.
Hat man einen Unfall sendet das System den genauen Standort, den Zeitpunkt, die Fahrtrichtung und eine Fahrzeugidentifikationsnummer an die Notruf-Leitzentrale. Im Normalfall ruft dann jemand im Fahrzeug an und fragt nach, ob man verletzt ist. Antwortet niemand – zum Beispiel, weil man Bewustlos ist – dann kann auch so ein Rettungsteam zum Unfallort geschickt werden.
Dass eCall nicht immer gewünscht ist, zeigt unter anderem der Fall einer 18-jährigen Frau aus Hettenleidelheim (Rheinland-Pfalz). Sie hat mit dem nagelneuen BMW X1 des Vaters auf einer Bundesstraße aus Versehen ein paar Begrenzugspfähle umgesäbelt. Zum Glück hat das niemand gesehen und so ist die junge Frau nach Hause gefahren, ohne den Unfall (und den Schaden an öffentlichem Eigentum) der Polizei zu melden. Offensichtlich hat aber eCall einen Notruf abgesetzt und die Frau verpfiffen, weil laut mehreren Medienberichten kurze Zeit später die Polizei bei ihr läutete.
Dass das eCall-System trotzdem sinnvoll ist, steht wohl außer Frage. Es stellt sich aber auch die Frage nach dem Datenschutz. Um es vorwegzunehmen, eCall zeigt – ähnlich wie die Corona-WarnApp – dass man sehr wohl Systeme datenschutzgerecht entwickeln kann, ohne auf Funktioninalität zu verzichten. eCall ist ein „schlafendes System“. Es wird nur aktiv, wenn die Sensoren im Auto einen Aufprall, Überschlag oder extreme Kräfte messen, die auf das Fahrzeug einwirken und schickt einmalig einen Datensatz. Eine heimliche und dauerhafte Live-Überwachung durch die Polizei mit dem berühmten sich bewegenden roten Punkt auf einer Landkarte, wie man das in Krimis sieht, ist damit nicht möglich.
Allerdings muss man ein wenig aufpassen, was man beim Kauf so alles unterschrieben und welchen AGB man zugestimmt hat. Denn dann können auch Daten wie die zuletzt gefahrene Geschwindigkeit oder die Anzahl eingeklickter Sicherheitsgurte übertragen werden. Das dürfte die Versicherung freuen, wenn den Fahrer damit nachweislich eine „Teilschuld“ bei einem Schadensereignis trifft. Und weil viele Hersteller die für eCall verbaute SIM-Karte und damit die Verbindung ins mobile Internet nutzen, um Komfortdienste wie Stauinformationen für das Navi oder einfach nur Softwareupdates einzuspielen, ist die technische Plattform zum Sammeln und Übertragen von Daten schon mal vorhanden. eCall abzuschalten ist übrigens keine gute Idee. Das Auto würde sofort die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz verlieren.
Manchmal lösen die Sensoren das System eCall aber auch aus, obwohl gar nichts passiert ist. So berichten die Testfahrer einer Auto-Zeitschrift davon, dass sich beim Driften auf einer Rennstrecke plötzlich die Rettungsleitstelle meldete und fragte: „Sie hatten ein Unfall…?“. Die Antwort der Testpiloten konnte das Mißverständnis schnell aufklären. „Ähhhh, nein, (…) wir fahren nur wie verrückt im Kreis!„