Bremen hat die Faxen dicke

Im Dezember 2016 hat die Deutsche Telekom ihr FAX abgeschaltet. Wer eine Mitteilung an den Kundendienst hatte, sollte zukünftig ein Formular im Internet ausfüllen. Auch zur Mitteilung einer Störung des Internets sollte das Internet genutzt werden, was ich zumindestens belustigend fand. Das FAX jedenfalls wurde abgeschaltet, weil darüber schon in den Monaten davor praktisch niemand mehr eine Störung oder Nachricht übermittelt hat. Ein deutliches Zeichen, dass Deutschland 2016 digital wurde!

Seit Corona wissen wir, dass es sich bei der digitalen Bewegung in Deutschland lediglich um die Bürger dieses Landes gehandelt hat, nicht um den Staat selbst. Denn die Überlastung der Gesundheitsämter im Frühling 2020 war laut vielen Berichten auch der Rückständigkeit in unseren Amtsstuben geschuldet. Per FAX wurden Listen von Corona-Infizierten und deren Kontaktpersonen hin und hergeschickt und manuell verarbeitet. Dass das nicht in der Geschwindigkeit skalieren kann, in der sich ein Virus ausbreitet, war wohl allen klar. In Talkshows – von Anne Will bis Markus Lanz (also von A… bis …z) – erzählte praktisch jede/r mit Parteibuch, dass das jetzt geändert gehört und die Gesundheitsämter digital werden müssen. Nun ja … so ganz hat das ja wohl nicht geklappt. Selbst ein ganzes Jahr später liest man hier und da noch immer von Listen, die an Gesundheitsämter gefaxt werden (müssen).

Doch das hat nun ein Ende! Endlich. Was die Politik nicht schafft, schafft der Datenschutz! Genau! Die Allzweckwaffe, mit der jedes Projekt gestoppt und jede Geschäftsidee gekillt werden kann. Der Grund ist einfach: Seit der Abschaffung von ISDN telefonieren wir praktisch über das Internet. Anstatt einer direkten Verbindung werden also Datenpakete verschickt, die manipuliert werden könnten. Das gilt übrigens nicht nur für Sprache, sondern auch für FAXe. Zudem werden immer weniger FAX-Geräte eingesetzt, sondern oftmals aus einem FAX ein Anhang an einer E-Mail erstellt. Und dass E-Mail nicht sicher vor Manipulation und Abhören ist, ist hinlänglich bekannt.

Die Landesdatenschutzbeauftragte Bremens hat deshalb die FAXen dicke und hat vor wenigen Tagen eine FAX-Übertragung als nicht Datenschutzkonform eingestuft. Die Übermittlung personenbezogener Daten per FAX, die besonders schützenswert sind (Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, biometrische Merkmale, Weltanschauung, sexuelle Orientierung, usw), ist daher gemäß Artikel 9, Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung unzulässig. Damit ist das FAX tot. Endgültig.

Ich habe jedoch ein bisschen Angst, dass anstatt einer schnellen, effizienten Digitalisierung der Gesundheitsämter von der Politik eine „pragmatische Lösung“ gefunden wird. Schauen wir also mal, ob Server bestellt werden und programmiert wird – oder ob die Boten der staatlichen Reiterstaffel aus dem Ruhestand zurückbeordert und der Amtsschimmel mal wieder neu aufgesattelt und gestriegelt wird.


In einer ersten Version hatte ich von personenbezogenen Daten wie Name, Alter, Geschlecht geschrieben. Dies wurde nun auf die besonders schützenswerten Daten korrigiert. Danke an die zwei schnellen Kommentatoren! Wenn schon, dann korrekt! Auch mit Augenzwinkern ;-)

(17.05. / 13:00)

4 Kommentare zu “Bremen hat die Faxen dicke

  1. Beim verlinkten Artikel des Bremer Datenschutzbeauftragten geht es nicht um die Übermittlung personenbezogener Daten an sich, sondern sogenannter „besonderer Kategorien personenbezogener Daten“. Das sind Informationen zur Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, biometrische merkmale, Weltanschauung, sexuelle Orientierung usw. Eine genaue Definition ist in der DS-GVO Artikel 9 zu finden. Das betrifft damit z. B. die Übertragung von Kontaktlisten zur Nachverfolgung an Gesundheitsämter, oder Nachrichten mit Gesundheitsdiagnosen von Laboren an Ärzte usw.

  2. Das betrifft ja nur besonders schützenswerte „Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person“

    Aber die Lösung gibt die BSD ja selbst vor – der klassische Brief.

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