Eingriff in die Privatsphäre

Eigentlich dachte ich immer, dass Mitesser im Gesicht zu haben schon die Höchststrafe ist. Nun weiß ich, dass Mitleser auf dem Computer zu haben noch viel schlimmer ist, es dafür aber nicht immer die Höchststrafe gibt. In der Schweiz wurde letztens ein Fall vor Gericht verhandelt, in dem eine eifersüchtige Ehefrau heimlich die E-Mails ihres Gatten gelesen hat. Der Mann kam ihr auf sie Schliche, ging zur Polizei und zeigte seine Frau an – wegen unerlaubten Eingriffs in seine Privatsphäre. Die Höchststrafe in Deutschland für ein solches Vergehen ist eine Gefängnisstrafe. Der Schweizer Staatsanwalt forderte umgerechnet immerhin rund 12.000€ Strafe. weiterlesen