Im Netz gilt nur (m)ein Gesetz

Ich rege mich immer auf, wenn ich höre, dass irgendwelche geldgeilen Typen Handelsembargos umgehen. Da werden über Umwege Waffen(teile) oder sonstige Güter in Krisengebiete gebracht und so eine wichtige Verhandlungsposition z.B. der Vereinten Nationen geschwächt. Kuba unterliegt seit 1960 auch einem Handelsembargo. Allerdings nur einem der USA. Bewohner anderer Länder – zum Beispiel aus der EU – dürfen sehr wohl Waren nach Kuba liefern. Es gibt nur ein Problem. Sie müssen einen Lieferdienst finden, der das macht. Denn: Amerikanische Transportgesellschaften wie UPS transportieren die Pakete trotz politischer Annäherung noch nicht dorthin.

Zigarre aus Kuba

Nun passieren aber auch hierzulande Dinge, die wohl einen Vorgeschmack auf TTIP sein dürften. Da verpflichtet ein amerikanisches Gericht ein amerikanisches Unternehmen dazu, Daten herauszurücken, die seine europäische Niederlassung in Europa nach europäischen Datenschutzgesetzen speichert. (Microsoft hat sich dagegen letztlich nach monatelangem Tauziehen erfolgreich gewehrt. Bravo!) Oder: Unser Justizminister höchstpersönlich muss sich mit „Vertretern von Facebook“ treffen, um einzufordern, dass Hassposts, schnell und umfassend gelöscht werden. Weil sie gegen deutsche Gesetze verstoßen, nicht jedoch gegen Facebooks „interne Richtlinien“. Geht’s noch?

Aktuell fordern deutsche Politiker sogar eine Gesetzesänderung, um Facebook und andere sozialen Netzwerke dazu zu zwingen, personenbezogene Daten von Tatverdächtigen schnell herauszugeben. Denn: Stand heute beantwortet Facebook fast 2/3 der Anfragen nicht einmal. PayPal ist da auch nicht viel besser. Sie sperren – gesetzeswidrig! – Konten deutscher Firmen, wenn diese aus Deutschland heraus gegen das rein amerikanische Handelsembargo gegen Kuba „verstoßen“. Wer kubanische Waren vertreibt, kriegt kein PayPal Konto. Basta! Schlimmer noch.

Steht nur drauf, ist gar nicht drin

Diese Kellerassel kommt zum Glück nicht aus KubaPayPal sperrt sogar Konten von Firmen, die Produkte vertreiben, in denen das Wort „Kuba“ nur vorkommt. Ein Tierfutterhändler, der die sog. „Kubanische Assel“ als Futter für Eidechsen vertreibt, kann wochenlang sein PayPal-Konto nicht mehr nutzen. Wohlgemerkt: Das Krabbeltier kommt aus Deutschland, es heißt nur „kubanische Assel“.

Kreative Lösung

Noch besser ist die Geschichte eines Konzertveranstalters, der Tickets für ein Konzert einer kubanischen Sängerin in Dortmund verkaufen wollte. Auch hier sperrte PayPal das Konto unter Verweis auf das amerikanische Handelsembargo. Das Dortmunder Landgericht erklärte die Kontosperrung jedoch für unrechtens und verdonnerte PayPal im Wiederholungsfall zu einer Strafe von 250.000€. Dem Konzertveranstalter half das freilich nicht weiter. PayPal hob zwar die Kontosperrung auf, kündigte dieses jedoch umgehend – ohne Begründung. Das dürfen die nämlich jederzeit – so steht es in ihren eigenen AGB*.


* Hier ein Auszug aus 10.3 der PayPal-AGB: (…) Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der für uns die Fortsetzung unserer Vertragsbeziehung auch unter Berücksichtigung Ihrer berechtigten Belange unzumutbar macht, können wir unsere Geschäftsbeziehung jederzeit fristlos ganz oder teilweise kündigen und Ihr PayPal-Konto schließen. (…)


Bildnachweis: Givaga via Fotolia

Ein Kommentar zu “Im Netz gilt nur (m)ein Gesetz

  1. Und das „nur USA“-Embargo reicht noch viel weiter: Schiffe die in den letzten 6 Monaten einen kubanischen Hafen anliefen, dürfen keinen US-Hafen anlaufen! Das betrifft Schiffe weltweit! Bedenkt man die weiten Wege der Schiffe und vergleicht das Handelsvolumen der USA mit dem von Kuba, dann wird klar was das bedeutet. Ein kurzer Zwischenstop in Kuba vermasselt das US-Geschäft.

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